Wissenswertes rund um unsere Praxis
Am 10.05.2024 ist die Praxis geschlossen.
NUR mit der aktuellsten Versicherungskarte G2 können wir Sie behandeln!
Im Krankheitsfall muss es schnell gehen. Eine Akutsprechstunde findet mittwochs ab 8.00 Uhr statt. Hier ist keine Terminvereinbarung notwendig. Bitte melden Sie sich ab 8.00 Uhr persönlich vor Ort oder Telefon an.
Viele bewährte konservative Behandlungsmethoden sind häufig nicht Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages. Hier sind gesetzlich wie privat Versicherte gleichermaßen betroffen.
Bitte prüfen Sie die Bestandteile Ihrer Versicherung.
Alle Leistungen werden über die Gebührenordnung der Ärzte, GOÄ, abgerechnet. Diese Gebührenordnung ist im Internet und auf den Seiten der Bundes- wie der Berliner Ärztekammer sowie der Kassenärztlichen Vereinigung einsehbar.
Die Vorgaben des Gesundheitssystems werden stetig geändert und von den Krankenkassen und Kontrollorganen geprüft.
Das gesetzgebende Gesundheits-System gibt die Rahmenbedingen / Budget (Rezepte für Medikamente, Krankengymnastik usw., sogar die Patientenanzahl und die Arbeitszeit) vor, dies bitten wir zu respektieren.
Um Regresse für die Praxis zu vermeiden, müssen wir uns an die Informationen der KV-Berlin bzw. die Mahn-/ Wirtschaftlichkeitshinweisschreiben von einzelnen Krankenkassen orientieren.
Bitte prüfen Sie im Vorfeld die Inhalte Ihrer Versicherung, völlig egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Unsere Leistungsabrechnung erfolgt transparent über die GOÄ.
Patienten - Verantwortung: Ihre aktuelle elektronische Versichertenkarte mitbringen!!!
Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als Kassenpatient und Privatpatient, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.
Gern behandeln wir Sie gegen ein Pfand bzw. ein sofort zu begleichende Rechnung anch GOÄ.
Spätestens nach 10 Tagen der Leistungserbingung sind wir von der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und Ihren Krankenkassen zu einer Ausstellung einer Rechnung verpflichtet.
Praxisgebühr ist endlich weg! Ein Schritt der Bürokratie ist gespart.
Für die Zusammenarbeit mit unseren Kollegen ist es wichtig, dass Sie erhaltene Überweisungen bei uns abgeben bzw. weiterreichen. Dies erleichtert die Kommunikation unter den den verschiednen Fachbereichen.
Bitte beachten Sie auch die folgenden Besonderheiten:
- Notwendigkeit von Überweisungen
Eine Überweisung zu einem anderen Arzt z.B. zum Radiologen oder anderen Fachärzten bleibt weiterhin notwendig. - Befreiung von Zuzahlungen
Von Zuzahlungne befreit sind Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Untersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge und ein Großteil der Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen.
Wenn es schnell gehen muss: Wichtige Rufnummern
Einrichtung | Telefonnummer |
Rettungsdienst und Feuerwehr | 112 |
Informationszentrale gegen Vergiftungen | 0228 - 19 240 |
Kassenärztlicher Notdienst | 116117 |
Einrichtung 4 | Telefonnummer |